Der umstrittene Gentest
Künftig sollen die Krankenkassen den Bluttest auf das Down-Syndrom bezahlen / Ethische Zweifel bleiben.
Bernhard Walker & Agenturen
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BERLIN. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen künftig vorgeburtliche Bluttests auf das sogenannte Down-Syndrom – bei Risikoschwangerschaften und nach ärztlicher Beratung, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) betont. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ihn billigt. Der GBA möchte schwangeren Frauen für das Gespräch mit dem Arzt eine Versicherteninformation über die NIPT an die Hand geben. Diese soll Ende 2020 vorliegen. Erst dann kann die Finanzierung seitens der Krankenkassen beginnen.
Wie ist bisher die Lage?Bisher können Frauen neben der üblichen Schwangerschaftsvorsorge ein Ersttrimesterscreening (ETS) zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche machen, müssen es allerdings selbst finanzieren. Dazu gehören eine Ultraschalluntersuchung der Nackenfalte ...