Das Bundesverfassungsgericht verbietet die Wiederaufnahme von Verfahren gegen freigesprochene Mörder und Kriegsverbrecher. Der mutmaßliche Mörder einer 17-Jährigen bleibt nun unbehelligt.
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Auch wenn es neue Beweise gibt, darf ein freigesprochener Mordverdächtiger nicht erneut angeklagt werden. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Richter erklärten eine entsprechende Gesetzesänderung der Großen Koalition ...