Der Name des Mannes bleibt in Lahr und den umliegenden Gemeinden der Favorit
Vor 50 Jahren beschloss der Bundestag ein neues Namensrecht und begrub den Automatismus zum Namen des Mannes. BZ-Redakteurinnen und Redakteure schildern eigene Erfahrungen.
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Am 31. Januar 1975 beschloss der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der sozialliberalen Koalition eine Reform des Ehe- und Familienrechts. Sie beinhaltete auch eine Reform des Namensrechts. Nach einem Kompromiss im Bundesrat trat die neue Regelung zum 1. Juli 1976 in Kraft. Eheleute hatten nun die Möglichkeit, den Namen des Mannes oder der Frau als gemeinsamen Ehenamen zu führen. Der andere Ehepartner konnte seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen. Waren sich die Eheleute nicht einig, wurde automatisch der Name des Mannes zum Ehenamen. Seit 1994 können beide Eheleute ihren Familiennamen beibehalten. Vorausgegangen waren der ...