Der Kormoran gerät wieder ins Visier der Jäger
Regierungspräsidium erlaubt an 43 Kilometern Altrhein den Abschuss / Doch wo geschossen werden darf, dürfen bedrohte Fischarten auch nicht geangelt werden.
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FREIBURG. Weil der Kormoran den Bestand gefährdeter Fischarten bedrohe, darf er von sofort an bis 15. Januar 2007 wieder geschossen werden. Allerdings nur am Restrhein unterhalb von Märkt bis Breisach. Und innerhalb dieses Bereiches wird der Vogel in drei Sperrbezirken von den Kugeln der Jäger verschont. Konsequenterweise dürfen in den Abschnitten, in denen zum Schutz der bedrohten Fischarten der Kormoran geschossen werden kann, diese Fischarten auch nicht geangelt werden.
Dass der Kormoran überhaupt erlegt werden darf, bleibt weiter umstritten. Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg betont, er habe sich ebenso intensiv wie vergeblich ...