Bundesverwaltungsgericht
Der BND darf weiter mithören – Bundesverwaltungsgericht lehnt Klage ab
Der Bundesnachrichtendienst kann am Frankfurter Internetknoten "de-cix" weiter strategisch die Telekommunikation überwachen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte jetzt eine Klage des Knotenbe treibers ab. Er könne sich nicht auf die Fernmeldefreiheit berufen.
Fr, 1. Jun 2018, 10:05 Uhr
Deutschland
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