Bundesverwaltungsgericht

Der BND darf weiter mithören – Bundesverwaltungsgericht lehnt Klage ab

Der Bundesnachrichtendienst kann am Frankfurter Internetknoten "de-cix" weiter strategisch die Telekommunikation überwachen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte jetzt eine Klage des Knotenbe treibers ab. Er könne sich nicht auf die Fernmeldefreiheit berufen.  

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Die Server des Internetknotens „de-cix“ in Frankfurt.  | Foto: dpa
Die Server des Internetknotens „de-cix“ in Frankfurt. Foto: dpa
Schon seit Jahrzehnten betreibt der Bundesnachrichtendienst eine strategische Überwachung der Telekommunikation von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Dabei will der BND Informationen für Lagebilder gewinnen, ...

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