Der ausgeschlagene Ehrendienst
Die Gerichte nehmen nicht jeden, der sich zum Schöffen berufen fühlt / Absagen gibt es keine / Gute Durchmischung ist wichtig
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Anfangs zögerte er noch, doch als in der Presse wiederholt Aufrufe standen, bewarb sich Horst Plathner im Mai vergangenen Jahres für das Ehrenamt eines Schöffen am Freiburger Amts- und Landgericht. Mit seiner Lebenserfahrung, dachte der pensionierte Polizist, könne er an dieser Stelle vielleicht einen Beitrag leisten. Plathner füllte das von der Stadt Freiburg ins Netz gestellte Bewerbungsformular aus, drückte auf "Senden" und wartete.
Doch Briefkasten und Mailbox des Freiburgers blieben leer, das Telefon stumm. Ende Dezember erfuhr er aus der Badischen Zeitung, dass 7300 Schöffen im ganzen Land zum Jahresbeginn ihr auf fünf Jahre befristetes Amt antreten würden. "Da war mir klar, dass es mit meiner ...