"Das ist auf der Welt einzigartig"
BZ-Interview mit dem Freiburger Thomas Wahl zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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FREIBURG. Am 1. November 1998 ist die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Kraft getreten. Sie erlaubt jedem Bürger aus einem Mitgliedsland des Europarats, seine Grundrechte am Gerichtshof in Straßburg einzuklagen. Was das gebracht hat, darüber sprach Thomas Wahl, Referatsleiter für europäisches Strafrecht beim Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, mit Constance Frey.
BZ: Herr Wahl, was tut der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?Wahl: Er wacht darüber, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in den 47 Mitgliedstaaten des Europarates eingehalten wird. In dieser Konvention sind ...