"Da geht’s um fallendes Laub oder Obst"
BZ-INTERVIEW mit Klaus Rosewich aus Meißenheim über einen Vortrag zum Nachbarschaftsrecht.
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MEISSENHEIM. Sind dem Nachbarn die Pflanzen an der Grundstücksgrenze ein Dorn im Auge, kann der bravste Mann nicht in Frieden leben. Doch was darf der Nachbar und was nicht? Über Rechte und Pflichten im 2014 geänderten Nachbarrecht spricht Heidrun Holzförster vom Landratsamt Offenburg auf Einladung des Meißenheimer Obst- und Gartenbauvereins. Mit dem Vorsitzenden Klaus Rosewich sprach die BZ-Redakteurin Ulrike Derndinger.
BZ: Herr Rosewich, Hand aufs Herz, hatten Sie je Konflikte mit einem Nachbarn, weil ihn Ihre Pflanzen störten?Rosewich: Ich habe es bei jemandem erlebt, dass ein Nachbar gemeint ...