Bund und Länder entflechten sich
Heute verabschiedet der Bundestag den ersten Teil der Föderalismusreform / In zahlreichen Bereichen werden die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu verteilt.
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BERLIN. Nie zuvor sind in der Geschichte der Bundesrepublik auf einen Schlag so viele Stellschrauben im staatlichen Räderwerk geändert worden wie jetzt bei der Föderalismusreform. Nach den Probeabstimmungen ist klar, dass der Bundestag das Gesetzespaket heute verabschieden wird. Eine Woche später will der Bundesrat zustimmen. Gestern sprach sich der baden-württembergische Landtag über alle Parteigrenzen hinweg für die Reform aus. Hier die wichtigsten Veränderungen:
– Entflechtung: Kern der Föderalismusreform ist die Entflechtung von Bundestag und Bundesrat. Bis zu 60 Prozent aller Gesetze brauchten bisher die Zustimmung beider Kammern. Diese Quote wird jetzt erheblich reduziert – Schätzungen sprechen von dreißig bis fünfzig Prozent. Ermöglicht wird dies, indem der Bund den Ländern die Einrichtung von Behörden und die Entscheidung über Verwaltungsverfahren überlässt. Dieser Grundsatz galt zwar schon ...