Uniformträger

Basler Polizisten und Mitarbeitende der Rettung erhalten Entschädigung fürs Umkleiden

Polizisten und Mitarbeitende im Rettungsdienst erhalten künftig Geld fürs Umkleiden in die Arbeitskleidung. Dies hat der Große Rat beschlossen.  

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Wenn Basler Polizisten die Uniform anziehen, soll es dafür künftig eine Pauschale geben. Foto: Jonas Günther

Die Mitarbeitenden der Basler Blaulichtorganisationen erhalten künftig für das Umkleiden in ihre Arbeitskleidung eine Entschädigung. Der Große Rat hat dafür eine befristete Ausgabe von 3,75 Millionen Franken bewilligt. Zudem genehmigte das Parlament dem Justiz- und Sicherheitsdepartement einen Nachtragskredit von 530.000 Franken für das Jahr 2025. Die Entscheidung fiel einstimmig. Vorgesehen ist eine monatliche Pauschale von 80 Franken für die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und der Rettung.

Die neue Regelung soll im Frühling in Kraft treten und ist auf drei Jahre befristet. Somit folgte der Große Rat der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission, die einen höheren Pauschalbetrag vorgeschlagen hatte. Die Regierung hatte ursprünglich eine monatliche Pauschale von 60 Franken vorgesehen - pro Jahr 940.000 Franken wiederkehrend. Der Regierungsantrag kam aber im Parlament nicht durch und wurde mit mit 79 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Die Umkleidepauschale ist als kurzfristige Maßnahme vorgesehen. Mittelfristig fordert die Kommission, dass die Integration des Umkleidens in die Arbeitszeit geprüft wird.

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