Baselland fordert als erster Kanton Kaution

Ausbauendes Gewerbe muss bei Aufträgen ab 2000 Franken bis zu 20 000 Franken hinterlegen / Staffelung vorgesehen  

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Beispielsweise Maler sind von der umstrittenen Kautionspflicht betroffen.   | Foto: dpa
Beispielsweise Maler sind von der umstrittenen Kautionspflicht betroffen. Foto: dpa
LIESTAL. Die umstrittene 20 000-Franken-Kautionspflicht für das ausbauende Gewerbe, also Maler, Schreiner, Stuckateure und andere ist im Kanton Baselland seit Dienstag (9. 12.) gültig. Die Entscheidung sei in der Kantonsregierung einstimmig gefallen, ...

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