Autofahrer haben besondere Sorgfaltspflicht

Verkehrsunfall mit Todesopfer: 48-jährige Frau wird vom Amtsgericht St. Blasien zu einer Geldstrafe verurteilt / Richter sieht Mitschuld des gestorbenen Fußgängers.  

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ST. BLASIEN. Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Martin Hauser, Direktor des Amtsgerichts St. Blasien, eine 48-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro. Ihr Einspruch gegen den Strafbefehl, durch den eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen worden war, hatte somit zumindest betreffend die Höhe der Strafe Erfolg. Bei dem Schuldspruch blieb es indes.

Mitte Oktober kam es an einem Nachmittag gegen 15 Uhr auf der B 500 bei Höchenschwand zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein 80-jähriger Mann ums Leben kam. Die Angeklagte befuhr damals die Bundesstraße aus Richtung Waldshut kommend in Richtung Höchenschwand.
Auf einem übersichtlichen Streckenabschnitt kollidierte sie mit einem die Straße vom ...

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