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Auflagen ersparen die Einweisung

Urteil gegen 28-jährigen psychisch Kranken.  

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OFFENBURG/LAHR. Den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgend, hat die 2. Große Strafkammer beim Landgericht die Unterbringung eines 28-Jährigen aus Lahr in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt. Gleichzeitig sind ihm zahlreiche Auflagen erteilt worden, die er unter ständiger Überwachung erfüllen muss. So hat er vor allem eine lückenlose Depotmedikation einzuhalten und eine Psychotherapie zu absolvieren. Außerdem wird er unter Führungsaufsicht gestellt.

Im Dezember 2009 war der 28-jährige Beklagte, der aus Nigeria statt, der seit Jahren an sogenannter Paranoider Schizophrenie leidet, gleich zweimal auf einen schwer krebskranken ...

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