Angeklagter hat den Tod einer jungen Taube billigend in Kauf genommen
Das Jungtier ist bei einer Fassadensäuberung aus fünf Meter Höhe zu Boden gestürzt. Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro bezahlen.
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Von einer Taubenplage kann man in Offenburg gewiss nicht sprechen, mag es hie und da auch kleinere Kolonien geben, die für Schmutz sorgen. Kein Vergleich jedenfalls mit dem Jahr 2011, als sich sogar der Haupt- und Bauausschuss des Gemeinderates mit dem ...