Am Schöffengericht Bad Säckingen setzt es einen Freispruch trotz gehöriger Zweifel
Wegen Besitzes und mutmaßlichem Kauf von Drogen stand ein 46-jähriger Wehrer vor dem Schöffengericht Bad Säckingen. Die Richterin war von seiner Schuld überzeugt, musste ihn aber freisprechen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Wegen Besitzes und mutmaßlichem Kauf von Drogen stand ein 46-jähriger Wehrer vor dem Schöffengericht Bad Säckingen (Symbolbild). Foto: Soeren Stache (dpa)
Nach Beweisen für die Schuld oder Unschuld eines 46-Jährigen aus Wehr suchen sollte der Fortsetzungstermin beim Schöffengericht Bad Säckingen. Dem Mann wurde vorgeworfen, in zwei Fällen im Darknet Drogen wie Amphetamine, Heroin und ...