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Rauschmittel

Am Schöffengericht Bad Säckingen setzt es einen Freispruch trotz gehöriger Zweifel

Wegen Besitzes und mutmaßlichem Kauf von Drogen stand ein 46-jähriger Wehrer vor dem Schöffengericht Bad Säckingen. Die Richterin war von seiner Schuld überzeugt, musste ihn aber freisprechen.  

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Wegen Besitzes und mutmaßlichem Kauf von Drogen stand ein 46-jähriger Wehrer vor dem Schöffengericht Bad Säckingen (Symbolbild). Foto: Soeren Stache (dpa)
Nach Beweisen für die Schuld oder Unschuld eines 46-Jährigen aus Wehr suchen sollte der Fortsetzungstermin beim Schöffengericht Bad Säckingen. Dem Mann wurde vorgeworfen, in zwei Fällen im Darknet Drogen wie Amphetamine, Heroin und ...

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