Änderung bei Wahlverfahren
Pfarrgemeinderat wird künftig nach dem Prinzip der unechten Teilortswahl bestimmt.
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BAD SÄCKINGEN. Die Pfarrgemeinderatswahlen 2020 werden nach dem Prinzip der unechten Teilortswahl abgehalten. Dabei wird jede der sechs in der Seelsorgeeinheit Bad Säckingen-Murg zusammengeschlossenen Pfarreien drei Vertreter in den gemeinsamen Pfarrgemeinderat entsenden. Dies hat das Gremium am Dienstag beschlossen. Ein weiteres Thema war die Kirchenentwicklung 2030.
Bisher wurden die Wahlen nach dem Prinzip der echten Teilortswahl organisiert, das heißt, die Angehörigen jeder Pfarrei wählten nur Kandidaten aus ihrem Stimmbezirk. In Zukunft dürfen die Stimmberechtigten ...