"Advents-Urteil" schützt Sonntage
Dem Bundesverfassungsgericht zufolge verstößt die Berliner Ladenschlussregelung in der Vorweihnachtszeit gegen das Grundgesetz
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KARLSRUHE (KNA). Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der Sonn- und Feiertage gestärkt. Es kippte am Dienstag in Teilen die Regelung des Landes Berlin, nach der die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr geöffnet haben dürfen, darunter auch an allen vier Adventssonntagen.
Gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz von 2006 hatten die beiden Kirchen geklagt. Ihre Vertreter werteten den Richterspruch als ...