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Im September 2015 führte Deutschland die Grenzkontrollen an den Übergängen zu Österreich wieder ein. Die Bundesregierung berief sich dabei auf Artikel 25 des Schengenkodex, der für Ausnahmefälle erlaubt, dass die EU-Kommission erst im Nachhinein von einer solchen Maßnahme informiert wird. Der Kodex existiert seit 2006 und wurde mehrfach reformiert, doch Artikel 25 ...