243 Seiten Einwände von Hohberg zum Bahnausbau
Die Pläne zum Bahnausbau bedürfen weiterer Klärung. Die Gemeinde Hohberg wird eine umfangreiche Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Rheintalbahn beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen.
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Hohberg fordert, den früher bereits zugesagten Nahverkehrshaltepunkt in Höhe des Bahnhofs Niederschopfheim in den Plan aufzunehmen und im Zusammenhang mit dem Streckenausbau einzurichten. Außerdem soll die Unterführung für Radfahrer und Fußgänger passierbar sein.
Eingeengt durch die Vorbergzone, Offenburg und Friesenheim hat Hohberg kaum Möglichkeiten, sich nach Osten, Norden und Süden auszudehnen, was zwangsläufig zur Erweiterung in Richtung Westen führt. Durch die künftig vierspurige Streckenführung der Bahn werde ein Ausbau der Infrastruktur westlich der Bahnlinie immens erschwert und würde durch den zusätzlichen Bahnkörper erhebliche Mehrkosten verursachen. Mindestforderung der Gemeinde ist der Einbau von Leerrohren.
In den Plänen werden unter anderem die Zugbewegungen 2030 im "Deutschlandtakt" und der Vollschutz für das Baugebiet Laugasserfeld/Im Bindenesel vermisst. Als unzureichend wird der Schutz vor Baulärm im Bereich Binzburghöfe und Marienhof bemängelt. Aus Sicht der Gemeinde ist nicht abschließend untersucht worden, ob in der Ortslage von Hofweier die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Deshalb fordert Hohberg Nachbesserung. Bauarbeiten sollen nur tagsüber ausgeführt werden dürfen. Außerdem will Hohberg, dass alle Gebäude bis zu einem Abstand von 100 Metern zum nächsten Gleis in die erschütterungstechnische Untersuchung einbezogen werden.
Die Gemeinde fordert die Einhaltung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung sowie die Prüfung möglicher Einflüsse durch Erderschütterungen auf die Tiefbrunnen. Die Bauausführung dürfe zu keiner Verunreinigung des Grundwassers oder Absinken des Grundwasserspiegels führen.
Hier bezweifelt die Gemeinde eine ausreichende Oberflächen-Entwässerung der Bahnanlagen, was zu Überflutungen von landwirtschaftlichen Flächen und damit zu Nutzungsausfällen führen könnte. Deshalb wird eine Überarbeitung des Entwässerungskonzepts gefordert.
Nachdem in den Unterlagen ungenügend auf die Vermögensverluste für Haus- und Grundstückseigentümer (vor allem Binzburghöfe und Marienhof) eingegangen werde, verlangt die Gemeinde ein Gutachten, das prüft, ob der Flächenverlust die Aussiedlerhöfe in ihrer Existenz bedroht. Sonst seien Entschädigungen zu zahlen.
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