Zwei Kreuze für den Bundestag

Was es mit Erst- und Zweitstimme, mit den Überhangmandaten und der Fünf-Prozent-Hürde auf sich hat.  

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BERLIN (ddp). Das Wahlrecht in Deutschland sieht eine ganze Reihe von Regelungen vor, die Einfluss auf die endgültige Zusammensetzung des neuen Bundestags nehmen. Die wichtigsten Bestimmungen:

 Erststimme:
Der Bundestag wird nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er einen Kandidaten seines Wahlkreises (Direktkandidat). Dabei zieht der Bewerber, der am Ende die meisten Stimmen auf sich vereinigt, direkt in den ...

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