Zwei Kreuze für den Bundestag
Was es mit Erst- und Zweitstimme, mit den Überhangmandaten und der Fünf-Prozent-Hürde auf sich hat.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BERLIN (ddp). Das Wahlrecht in Deutschland sieht eine ganze Reihe von Regelungen vor, die Einfluss auf die endgültige Zusammensetzung des neuen Bundestags nehmen. Die wichtigsten Bestimmungen:
Erststimme:Der Bundestag wird nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er einen Kandidaten seines Wahlkreises (Direktkandidat). Dabei zieht der Bewerber, der am Ende die meisten Stimmen auf sich vereinigt, direkt in den ...