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Zweckverband ändert Satzung

Der Zweckverband Tourismus-Dienstleistungen-Freizeit Ringsheim/Rust (ZVT) hat seine Satzung zum achten Mal geändert. Dieses Mal ging es um die Verteilung des Steueraufkommens im Verbandsgebiet.  

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Wie in der jüngsten Sitzung des Zweckverbands Tourismus-Dienstleistungen-Freizeit Ringsheim/Rust (ZVT) deutlich wurde, erhielt die Gemeinde Rust bisher zehn Prozent der im Verbandsgebiet anfallenden Gewerbesteuer und der Grundsteuer B als Vorab-Abzug. Dies war ursprünglich als Ausgleich für den Arbeitsaufwand bei der Entwicklung des 140 Hektar großen Verbandsgebiets gedacht. Gleichzeitig sollte es Entschädigung für die Mehrbelastung der Ruster Bevölkerung durch Verkehrs- und Lärmbelästigungen sein. Außerdem wurden damit die durch die Vorleistung bei der Gewerbesteuerumlage entgangenen Zinsen ausgeglichen. Die verbleibenden 90 Prozent des Steueraufkommens sind je zur Hälfte in die Gemeindekassen von Ringsheim und Rust geflossen.

Weil mit dem variablen Vorab-Abzug die tatsächlichen Aufwendungen nicht dargestellt werden, wurde in der Satzungsänderung vorgeschlagen und später angenommen, dass die Gemeinde Rust auf den pauschalen Vorab-Abzug verzichten solle. Lediglich die durch die Vorleistungen bei der Gewerbesteuerumlage entgangenen Zinsen solle sie vorab geltend machen. Die übrigen, aus verschiedenen Tätigkeiten anfallenden Kosten und Auslagen, wie beispielsweise für Lärmmessungen, werden über den Verwaltungskostenbeitrag abgerechnet.

Außerdem hat der Verband einstimmig einen Bevorratungsbeschluss zur Erhebung der Abwasser- und Wassergebühren für die nächsten zwei Jahre gefasst. Hintergrund ist die von der Allevo-Kommunalberatung bislang noch nicht abgeschlossene Gebühren-Neukalkulation, die wohl erst im neuen Jahr vorliegen wird. Ohne einen solchen Beschluss könnten die neuen Gebühren nicht rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhoben werden.

Ressort: Rust

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