Zu viel auf dem Hänger
Gericht verhängt drei Punkte und 250 Mark Geldbuße für überladenes Holzfuhrwerk.
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ETTENHEIM. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" sprach ein Amtsrichter in Freiburg und verurteilte einen Berufkraftfahrer aus Ettenheim wegen fahrlässiger Überladung seines Autoanhängers zu einer Geldbuße von 250 Mark. Hinzu kommen drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, wo der Ettenheimer aufgrund mehrerer Eintragungen kein Unbekannter ist.
Am Morgen des 11. Januar 2001 wunderten sich die Beamten einer Polizeistreife, als sie in nördlicher Richtung auf der A 5 bei Ettenheim unterwegs waren, über das in diesem Bereich verbotene Überholmanöver eines Lastwagenfahrers. Die Ursache ...