Wuchernde Hecken können Gefahr darstellen

Die Stadtverwaltung bittet um regelmäßiges Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern. Größere Maßnahmen sind nur noch bis 28. Februar erlaubt.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Pflanzen sollen regelmäßig zurückgeschnitten werden.  | Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Schiessl
Pflanzen sollen regelmäßig zurückgeschnitten werden. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Schiessl
Hecken und Sträucher bieten Schutz vor neugierigen Blicken. Allerdings können sie am Rande öffentlicher Wege oder Straßen durchaus zu einer Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung Weil am Rhein Pflanzen, Bäume und Sträucher auf Privatgrundstücken regelmäßig zurückzuschneiden.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, zwischen dem 1. März und 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken vorzunehmen. Diese Vorschrift diene vor allem dem Schutz heimischer Tiere. Dieses Verbot umfasst auch Gebüsche und andere Gehölze, die in diesem Zeitraum nicht auf den Stock gesetzt oder gerodet werden dürfen. Kleinere Pflege- und Formschnitte seien dagegen auch im Sommer oder Herbst erlaubt.
Im Frühjahr suchten viele Vögel und andere Kleintiere Zuflucht in Hecken und Sträuchern, um darin ihre Nester und Bruthöhlen zu bauen.

Laut Straßengesetz sind diese Rückschnitt-Maßnahmen verpflichtet durchzuführen. Äste, die bis zu einer Höhe von 4,50 Metern in den Luftraum über der Straße hineinragten, müssten entfernt werden. Über Rad- und Gehwegen sei eine Höhe von 2,50 Metern freizuhalten. Auch Verkehrszeichen dürften nicht verdeckt werden.

Eigentümer, die diese Verpflichtung ignorierten, werden zum Rückschnitt verpflichtet. Wird dem nicht nachgekommen, werde der Rückschnitt kostenpflichtig angeordnet. Verkehrsbehinderungen durch Büsche oder Bäume können online gemeldet werden über den Schadensmelder oder an [email protected].
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel