Tipps von der Polizei
Wie man beim Wildunfall richtig reagiert
Wer viel Auto fährt, begegnet immer wieder Wildtieren an oder auf der Straße. Was dann zu tun und tunlichst zu lassen ist, hat Nikola Vogt den Freiburger Polizeipressesprecher Frank Fanz gefragt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BZ: Wie reagiere ich richtig, wenn ein Tier auf die Fahrbahn läuft?
Fanz: Zunächst mal kann es ja auch sein, dass das Tier am Fahrbahnrand steht. In dem Fall sollte ich das Fernlicht ausschalten, langsamer fahren, den Verkehr hinter mir beachten, den Warnblinker anstellen und hupen, um das Tier dazu zu bringen, zurückzulaufen. Genauso sollte ich vorgehen, wenn ich das Tier schon von Weitem auf der Fahrbahn stehen sehe. Läuft es hingegen unerwartet vor mir auf die Straße, gilt es, die Geschwindigkeit zu verringern und die Spur zu halten. Ganz schlecht ist es, das Lenkrad zu verreißen, weil man so ins Schleudern geraten kann. Komme ich dabei auf die andere Fahrbahnseite, kann es zum Frontalzusammenstoß mit dem Gegenverkehr kommen. Gerate ich im Waldgebiet nach rechts von der Straße ab, besteht die Gefahr gegen einen Baum zu fahren. Durch Ausweichen bringen wir uns in Gefahr – auch wenn es natürlich Überwindung kostet, direkt auf ein Tier drauf zu halten.
BZ: Und wenn es zur Kollision kam?
Fanz: Dann sollte ich den Warnblinker einschalten, das Licht anlassen und das Warndreieck aufstellen. So warne ich andere Verkehrsteilnehmer vor der Unfallstelle. Anschließend sollte ich von der Unfallstelle aus entweder die Polizei, den Jagdpächter oder beide verständigen. Einfacher ist natürlich die Polizei, weil man die Nummer des Jagdpächters normalerweise nicht parat hat. Sowohl die Polizei als auch der Jagdpächter können mir eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die ich für die Schadensregulierung bei der Kfz-Versicherung benötige. Außerdem halten sie fest, wenn ein Tier durch einen Verkehrsunfall getötet wurde. Wenn es nur verletzt wurde und geflüchtet ist, kümmert sich der Jagdpächter darum, es zu suchen.
BZ: Wie würde ich mich nach einem Wildunfall strafbar machen?
Fanz: Da gibt es mehr Möglichkeiten, als viele annehmen. Ich nenne mal drei Beispiele: Lade ich das Tier in meinen Kofferraum, eigne es mir an und fahre weg, wäre das Jagdwilderei. Die kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Lasse ich das Tier einfach liegen, melde den Unfall nicht, fahre weg und gefährde dadurch das Leben, die Gesundheit oder einen bedeutenden Sachwert eines anderen Verkehrsteilnehmers, wäre das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben. Man sollte nicht darauf vertrauen, dass nichts passiert. Und wenn ich die Unfallstelle beziehungsweise mein Fahrzeug nicht unverzüglich sichere, obwohl ich hierzu im Stande wäre, sondern einfach aus Bequemlichkeit in meinem Auto sitzen bleibe, wäre das eine Straßenverkehrsgefährdung. Wieder vorausgesetzt, ich gefährde dadurch das Leben, die Gesundheit oder einen bedeutenden Sachwert eines anderen Verkehrsteilnehmers. Auch da droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ