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Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume und Sträucher nicht gerodet werden. Foto: Archivfoto: R. Bergmann
LÖRRACH (BZ). Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt dürfen vom 1. März bis 30. September Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze ...