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EXPERTEN ZUM THEMA (2): Befriedigende Leistungen im Arbeitszeugnis bleiben laut Bundesarbeitsgericht Durchschnitt.  

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Gerhard Eiche  | Foto: Dorothea Loritz
Gerhard Eiche Foto: Dorothea Loritz
LÖRRACH. Wer sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, sollte möglichst gute Arbeitszeugnisse vorlegen. Doch es ist gar nicht so einfach, ein gutes Arbeitszeugnis vor Gericht durchzusetzen, wenn der ehemalige Arbeitgeber partout nicht einsehen will, was für einen guten Mitarbeiter er verloren ...

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