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Trotz Wegfalls der Gewährträgerhaftung sieht sich die Sparkasse den Kommunen verpflichtet.
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WEIL AM RHEIN. "Für unsere Kunden ändert sich nichts", klärte Sparkassendirektor Georg Belle die Mitglieder des Finanzausschusses über die Konsequenzen aus dem Wegfall der Gewährträgerhaftung auf. Zudem wies er darauf hin, dass sich die Sparkasse gegenüber der Stadt und den anderen Gewährträgergemeinden weiter in der Pflicht sieht.
Nach der im Jahr 2005 in Kraft getretenen Regelung der EU dürfen die Kommunen für neue Einlagen keine Gewährträgerhaftung mehr übernehmen. Dies bedeutet, dass die Sparkasse, wie alle anderen Geldinstitute, eigene ...