Was wird aus dem Vertrag?
Wenn der Mieter stirbt: Erben müssen Kündigung gemeinschaftlich unterschreiben.
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Beim Tod eines Mieters endet der Mietvertrag keineswegs automatisch, wie oft vermutet wird. Erben müssen nach dem Tod des Mieters ausdrücklich kündigen, wenn sie die laufenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag des Verstorbenen beenden wollen. Andererseits haben Mitbewohner des Mieters unter Umständen das Recht, den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortzuführen.
Bei einer Neuvermietung ließe sich häufig mehr Miete herausholen, mag mancher Vermieter denken. Aber so schnell geht das nicht. Zunächst ist zu klären, ob Mitbewohner des verstorbenen Mieters in den Vertrag eingetreten ...