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Was verboten ist, muss zerstört werden

Störsender, Elektrogeräte ohne Kennzeichnung, getarnte Mikrofone – die Bundesnetzagentur wacht darüber, dass solche Produkte aus dem Verkehr gezogen werden.  

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Auch ein Teddybär kann mit entsprechen...hnik Gespräche mithören und aufnehmen.  | Foto: DPA
Auch ein Teddybär kann mit entsprechender Technik Gespräche mithören und aufnehmen. Foto: DPA
Sie zieht spionierende Teddybären und brennende Funksteckdosen aus dem Verkehr – die Bundesnetzagentur ist eine der wichtigsten Verbraucherschutzbehörden in Deutschland. Immer wieder warnt die Agentur vor verbotenen Produkten. Wie Verbraucher damit umgehen sollten, wenn sie verbotene Produkte besitzen, erläutern folgende Tipps.

Welche Geräte sind verboten?
Die Marktwächter fahnden etwa nach Elektrogeräten, die nicht über die bekannte CE-Kennzeichnung verfügen. Allerdings kann dieses Kennzeichen vom Hersteller leicht gefälscht werden. Darüber hinaus müssen die Geräte eine eindeutige Herstellerbezeichnung haben und über eine deutsche Bedienungsanleitung verfügen.

Außerdem sind gemäß Telekommunikationsgesetz getarnte Sendeanlagen verboten. Dazu gehören etwa Teddybären mit eingebauter Kamera, GPS-Tracker mit einem Mikrofon oder Smartwatches mit Abhörfunktion.

Schließlich dürfen Verbraucher keine Geräte betreiben, die Funkfrequenzen wie beispielsweise den Polizeifunk oder Mobilfunk stören. Dazu gehören eigens konzipierte Störsender ebenso wie etwa Smartphones oder Funkkopfhörer, die auf der falschen Frequenz arbeiten.

Wie können Verbraucher erkennen, ob ihr Gerät verboten ist
Die Bundesnetzagentur gibt im Internet klare Hinweise, welche Produktkategorien betroffen sind. Außerdem gibt es die europäische ICSMS-Datenbank, in der Konsumenten nach Hinweisen zu ihrem betroffenen Gerät suchen können. Bei Smartphones lässt sich über die IMEI-Nummer des Geräts im Internet überprüfen, ob das Handy in Deutschland betrieben werden darf. Um sich die IMEI anzeigen zu lassen, müssen Handybesitzer den Code *#06# auf ihrem Gerät wählen.

Was sollten Verbraucher tun, wenn sie denn verbotene Geräte sehen oder Funkstörungen bemerken?
Die Bundesnetzagentur ruft dazu auf, verdächtige Angebote mit einer kurzen Produktbeschreibung und Informationen über Zeitpunkt und Anbieter bei ihr anzuzeigen. Auch Verbraucherzentralen sammeln entsprechende Meldungen und leiten diese weiter.

Bemerken Verbraucher Störungen im Funknetz, also etwa beim WLAN, Handy oder Radio, können sie diese kostenfrei an die Bundesnetzagentur melden. Sie versucht dann die Ursache herauszufinden und zu beheben. Die Ursachen können dabei sehr vielfältig sein: So können etwa Funkkopfhörer und Autoschlüssel theoretisch die gleiche Frequenz benutzen, sodass sich das Fahrzeug nicht mehr aufsperren lässt.

Was sollten Besitzer verbotener Geräte tun?
Wer ein verbotenes Gerät besitzt, sollte dieses zerstören und der Bundesnetzagentur einen Nachweis davon schicken. Betroffene können es etwa bei einer örtlichen Abfallwirtschaftsstation abliefern, die der Behörde dann die Entsorgung bescheinigt.

Auch Fotos, auf denen das betreffende Gerät klar erkennbar funktionsuntüchtig ist, reichen der Bundesnetzagentur als Beweis. Wer das nicht tut, obwohl er von der Behörde zur Zerstörung aufgefordert wurde, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro.

Ressort: Wirtschaft

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 19. Mai 2018: PDF-Version herunterladen

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