Die Obergrenze für Anwohnerparkgebühren ist seit 30 Jahren unverändert. Künftig sollen die Kommunen diese selbst festlegen können. Das schafft Spielraum, führt aber vielerorts zu Diskussionen.
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In Gebieten mit hohem Parkdruck können Kommunen Anwohnerparkregelungen erlassen. Für eine Verwaltungsgebühr können Bewohner des Gebietes sich das Recht erkaufen, ihr Auto dort abzustellen. Bislang war diese Gebühr bundesweit gedeckelt. Seit Anfang der 90er-Jahre liegt sie unverändert bei 30,70 Euro (vorher: 60 DM). Im vergangenen Jahr hat das Bundesverkehrsministerium diese Deckelung nun aufgehoben und es den Ländern freigestellt, über die Gebührenhöhe zu entscheiden. Das Verkehrsministerium in ...