Was Pilzsammler in den Landkreisen Lörrach und Waldshut beachten müssen
Pilze sammeln ist nur in begrenzten Mengen für den Eigenbedarf erlaubt. Die genaue Menge definieren die Landkreise. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Gezielt kontrolliert wird aber nicht.
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Laut Gesetz dürfen in der Natur wachsende Gräser, Blumen und Pilze „in geringen Mengen“ gepflückt werden. Näheres regeln die Landratsämter. Foto: Felix Kästle
Ende Oktober fuhr ein 80-jähriger Schweizer aus dem Kanton Basel-Land mit drei Kilogramm gesammelten Pilzen über die Grenze in Rheinfelden – das waren zwei Kilo zu viel. Die Folge: 200 Euro Bußgeld, weiterfahren durfte der Mann nur mit dem einen erlaubten Kilo. Die Zollbeamten gingen von Unwissenheit über die gültigen Regeln aus. Aber wie sehen die ...