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ST. BLASIEN. Wegen Unterschlagung war ein 31-jähriger Mann im Wege eines Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Sein Einspruch, der vor dem Amtsgericht St. Blasien verhandelt wurde, hatte nur bedingt Erfolg: Richterin Susanne Lämmlin-Daun setzte die Höhe des Tagessatzes auf ...