Verfassungsgericht
Wahlrecht – zurück auf Los
Verfassungsgericht erklärt jüngste Reform für ungültig / Opposition sieht Schlappe der Koalition.
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KARLSRUHE/BERLIN (dpa/luß). Die vor wenigen Monaten beschlossene Wahlrechtsreform verstößt gegen das Grundgesetz. Das Verfassungsgericht erklärte am Mittwoch zentrale Bestimmungen des Gesetzes mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Eine Neuregelung muss spätestens bis zur Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres beschlossen werden.
Die Verteilung der Abgeordnetensitze "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen ...