Account/Login

Verfassungsgericht

Wahlrecht – zurück auf Los

Verfassungsgericht erklärt jüngste Reform für ungültig / Opposition sieht Schlappe der Koalition.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KARLSRUHE/BERLIN (dpa/luß). Die vor wenigen Monaten beschlossene Wahlrechtsreform verstößt gegen das Grundgesetz. Das Verfassungsgericht erklärte am Mittwoch zentrale Bestimmungen des Gesetzes mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Eine Neuregelung muss spätestens bis zur Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres beschlossen werden.

Die Verteilung der Abgeordnetensitze "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel