Account/Login

Vom Traumhaus zum Behördenhaus

Nach dem Grundstückskauf stellt sich oft heraus: Nicht alles, was der Bauherr wollte, erlaubt die Baubehörde.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Auskunft über die Vorgaben für den Hau...bauungsplan der örtlichen Verwaltung.   | Foto: Franziska Gabbert/dpa
Auskunft über die Vorgaben für den Hausbau gibt der Bebauungsplan der örtlichen Verwaltung. Foto: Franziska Gabbert/dpa
Gelbes Dach, blaue Fassade und am besten ein kleines Türmchen an der Seite – so sehen Häuser in Deutschland nicht aus. Denn es gibt Vorgaben der Gemeinden, wie gebaut werden darf. Sogar wie groß das Traumhaus sein darf und wie viele Stockwerke erlaubt sind, steht darin. Hält ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel