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"Visitenkarte" bleibt nicht werbefrei

Stadteinfahrt ist für Plakate und Werbewände nicht mehr tabu / Stadt muss nach Gerichtsurteil ihre Werbeanlagensatzung ändern.  

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OFFENBURG. Mit einer vom Planungsausschuss am Mittwoch verabschiedeten Neufassung der Werbeanlagensatzung will die Stadt die Werbung durch Plakate und Werbewände in klare Bahnen lenken. Anlass zur Änderung ist ein drei Jahre zurückliegendes Verwaltungsgerichtsurteil, das Teile der bisherigen Satzung für nichtig erklärte. Die durch das Urteil ungültig gewordenen Bestimmungen richteten sich vor allem gegen großflächige Werbung im Bereich der Stadteinfahrten und Hauptdurchfahrten Offenburgs.

Die Begründung der Kommune, diese Bereiche prägten als Visitenkarte einer Stadt den Eindruck der Besucher, weshalb man hier reglementieren wolle, wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Die Verwaltung hat nun die betreffenden Paragrafen ...

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