Viele Zahlen fehlen noch
Der Gemeinderat Meißenheim hat am Montag die künftigen Hebesätze für die Grundsteuer bestimmt. Nach wie vor fehlen aber viele der Messbeträge. Das macht die Berechnung der Hebesätze schwieriger.
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Als Grundlage zur Berechnung der künftigen Hebesätze sollen nun die bereits vorliegenden Messbeträge herangezogen werden. Insgesamt sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (Bebaute und bebaubare Grundstücke) einkommensneutral bestimmt werden – also so, dass das Grundsteueraufkommen der Gemeinde unterm Strich so groß bleibt wie vor der Grundsteuerreform.
Für die Grundsteuer B seien die Messbeträge von Seiten des Landes deutlich erhöht worden, weshalb der Hebesatz der Gemeinde von bisher 340 auf 220 gesenkt werden soll. Der Hebesatz für die Grundsteuer A steigt derweil von bisher ebenfalls 340 auf nun 670. Beiden Veränderungen stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu. Ob die Rechnung im Sinne der Einkommensneutralität aufgeht, wird sich in Meißenheim aber erst dann zeigen, wenn alle noch fehlenden Messbeträge vorliegen, so die Kämmerin. Das sei aus Sicht des Rechnungsamts nicht zufriedenstellend, gegebenenfalls müsse im kommenden Jahr noch einmal nachjustiert werden.
Miriam Fischer regte an, im kommenden Jahr über eine Erhöhung der Grundsteuer nachzudenken. "Wir hatten seit zwölf Jahren keine Anpassung der Grundsteuer mehr", so die Gemeinderätin. Seit Jahren habe man – mit der Grundsteuerreform in Aussicht – auf eine Anhebung verzichtet. "Ich kann die 220 mitgehen, glaube aber, dass wir das nächstes Jahr noch einmal angehen müssen."
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 340.
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