Mannheim
VGH lehnt Eilantrag gegen Masken- und Testpflicht an Schulen ab
Maske und Test für Schülerinnen und Schüler sind zumutbar. Beides sichert den Präsenzunterricht. Der ist richtig und wichtig, betont der Verwaltungsgerichtshof. Die Richter bleiben ihrer Linie treu.
dpa
Do, 23. Sep 2021, 11:52 Uhr
Südwest
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Die Maskenpflicht diene dem legitimen Zweck, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler sowie einer potenziell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen. Darüber hinaus solle damit trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens Präsenzunterricht ermöglicht werden. Der sei vor dem Hintergrund der sozialen Teilhabe und der Bildungsgerechtigkeit nicht zu beanstanden.
Aus Sicht des Gerichts sind Einschränkungen durch Maske und Tests für die Schülerin zumutbar. Gerade in Schulen habe es vor den Sommerferien zahlreiche Ausbrüche gegeben. Nun sei aus den Erfahrungen des letzten Herbstes zu erwarten, dass aufgrund eingetragener Infektionen aus dem Ausland die Zahl der Infizierten auch im Schulbereich steige. Dies gelte umso mehr, als die Grundinzidenz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höher sei. Das Gericht verwies zudem auf zahlreiche Erleichterungen bei der Maskenpflicht im Schulalltag; so seien immer wieder Masken-Pausen möglich.
Regelmäßige Tests könnten dazu führen, dass Infektionen nicht in die Schule kommen oder oder schnell erkannt werden. Infizierte könnten so rasch isoliert und Infektionsketten unterbrochen werden.
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