Account/Login

Entscheidung

VGH: Freiburg darf Schwangeren-"Gehsteigberatung" verbieten

Abtreibungsgegner dürfen nicht gezielt in der Nähe einer Schwangerenberatungsstelle schwangere Frauen ansprechen. Eine solche Kontaktaufnahme verletze das Persönlichkeitsrecht der Frauen, entschied Baden-Württembergs Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden: Der "Verein Lebenszentrum" darf in der Humboldtstraße, wo sich die Beratungsräume von Pro Familia befinden, keine Frauen auf eine mögliche Schwangerschaft ansprechen. Auch Broschüren, Gegenstände ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel