Während in Mannheim des getöteten Polizisten gedacht wird, schwelt ein Rechtsstreit zwischen Stadt und AfD wegen einer Demo. Nun hat das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg eine Entscheidung gefällt.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat enschieden: Die AfD-Demo darf am Freitagabend nicht stattfinden. Foto: Uwe Anspach (dpa)
Die AfD darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg am Freitagabend nicht auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren, wo eine Woche zuvor ein Polizist niedergestochen worden war. Das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten gab am ...