Verwaltungsgericht: Auflagen gegen das Straßen-Baum-Fest in der Offenburger Weingartenstraße "voraussichtlich rechtswidrig"
Ralph Fröhlich vermeldet Sieg für sein "Straßen-Baum-Fest". Das Gericht erkennt auf eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs, da städtische Auflagen voraussichtlich rechtswidrig sind.
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Ralph Fröhlich vermeldet einen Sieg für sein am kommenden Samstag, 11. Mai, geplantes "Straßen-Baum-Fest" in der Weingartenstraße. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einer Eilentscheidung am späten Mittwochabend beschlossen, dass Fröhlichs Widerspruch gegen einige Auflagen der Stadt für das Fest tatsächlich eine aufschiebende Wirkung nach sich zieht. Das heißt, die Stadt kann zwar untersagen, wie sie in einer 19 seitigen Begründung vergangene Woche dargelegt hat, dass das Fest auf der Weingartenstraße ...