Vertreibung aus dem Rentenparadies
Rentenansprüche für Ausbildungszeiten: Vor 46 Jahren wurde ein Privileg geschaffen, dessen Ende sich nun abzeichnet.
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BERLIN. Es war einmal ein Rentenparadies: Im Jahr 1957 beschloss der Deutsche Bundestag, Schulzeiten für die spätere Rente anzuerkennen. Bis zu 13 Jahre sah das Gesetz dafür vor. Die Anzahl dieser Jahre sank im Laufe der Zeit auf drei. Nun gibt es Streit um die Pläne der rot-grünen Regierung, selbst diese drei Jahre nicht mehr anzuerkennen.
Damals, 1957, wurde allerdings nach Schul- und Ausbildungsarten unterschieden. So wurden ab dem 16. Lebensjahr für Schulzeiten bis zu vier Jahre, für den Besuch einer Fachschule ...