Account/Login

Immobilienanzeigen mit Energienachweis

Verkauf oder Vermietung nur mit Energieausweis

Eigentümer müssen beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie künftig Angaben zum Energiestandard in ihren Anzeigen machen - sonst kann es wegen einer Ordnungswidrigkeit teuer werden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Energieeinsparverordnung kann Eige...n verschiedene Anforderungen bringen.   | Foto: dpa
1/2
Die Energieeinsparverordnung kann Eigentümern verschiedene Anforderungen bringen. Foto: dpa

Wenn am 1. Mai die neue Energieeinsparverordnung in Kraft tritt, gelten für Hausbesitzer und Bauherren einige neue Regeln. Unter anderem wurde der Energieausweis überarbeitet und festgelegt, welche Angaben jetzt in Immobilienanzeigen gemacht werden müssen. Claudia Füßler hat mit Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht bei Haus & Grund, über die Änderungen gesprochen.

BZ: Die zwei wichtigsten Veränderungen der Energieeinsparverordnung betreffen den Energieausweis für Gebäude sowie die Angaben in Immobilienanzeigen. Was kommt da auf die Hauseigentümer zu?
Gerold Happ: Ganz wichtig vorab: Die Änderungen spielen für mich als Eigentümer nur dann eine Rolle, wenn ich mein Haus gerade verkaufen oder vermieten will. Wohne ich da selber drin oder ist es vermietet, ohne dass ich an dem Zustand etwas akut verändern möchte, muss ich jetzt erst mal nichts weiter beachten.
BZ: Okay, nehmen wir an, ich gehöre zu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel