Immobilienanzeigen mit Energienachweis
Verkauf oder Vermietung nur mit Energieausweis
Eigentümer müssen beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie künftig Angaben zum Energiestandard in ihren Anzeigen machen - sonst kann es wegen einer Ordnungswidrigkeit teuer werden.
Mi, 23. Apr 2014, 11:07 Uhr
Haus & Garten
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Wenn am 1. Mai die neue Energieeinsparverordnung in Kraft tritt, gelten für Hausbesitzer und Bauherren einige neue Regeln. Unter anderem wurde der Energieausweis überarbeitet und festgelegt, welche Angaben jetzt in Immobilienanzeigen gemacht werden müssen. Claudia Füßler hat mit Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht bei Haus & Grund, über die Änderungen gesprochen.
BZ: Die zwei wichtigsten Veränderungen der Energieeinsparverordnung betreffen den Energieausweis für Gebäude sowie die Angaben in Immobilienanzeigen. Was kommt da auf die Hauseigentümer zu?Gerold Happ: Ganz wichtig vorab: Die Änderungen spielen für mich als Eigentümer nur dann eine Rolle, wenn ich mein Haus gerade verkaufen oder vermieten will. Wohne ich da selber drin oder ist es vermietet, ohne dass ich an dem Zustand etwas akut verändern möchte, muss ich jetzt erst mal nichts weiter beachten.
BZ: Okay, nehmen wir an, ich gehöre zu ...