Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Der Verfassungsschutz darf nun bei der AfD Telefone abhören und in der Partei Spitzel anwerben: Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Einstufung der Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
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Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln. Auch der besonders radikale Flügel um Björn Höcke sowie die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) durften als Verdachtsfall bewertet werden.
Wegen des großen öffentlichen Interesses und wegen Corona fand die lange ...