Verbreitung der Stuttgarter Schockvideos ist wohl nicht strafbar
Ein Mann tötet einen anderen auf offener Straße mit einem Schwert. Schon kurz nach der Tat werden Handyvideos davon im Netz verbreitet. Forderungen, so etwas zu verbieten, laufen wohl ins Leere.
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Vom grausamen Tötungsdelikt in Stuttgart-Fasanenhof existieren mehrere Handyvideos, die im Internet massenhaft geteilt wurden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft jetzt, ob die Anfertigung und vor allem die Verbreitung solcher Aufnahmen strafbar sein könnte. Es gibt bisher allerdings noch kein offizielles ...