Herkunft von Eiern

Verbraucherschützer werfen Ministerium Täuschung vor

Obwohl die Stallpflicht wegen der Vogelgrippe im Südwesten nur noch mancherorts gilt, dürfen Eier von Hühnern aus Stallhaltung weiterhin als Freilandeier verkauft werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Stall oder Freiland?  | Foto: dpa
Stall oder Freiland? Foto: dpa
Nur noch in bestimmten Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko soll im Südwesten eine Stallpflicht gelten. Dies gab das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Dienstag bekannt. Eier von Hühnern aus Stallhaltung dürfen aber weiterhin als ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Thomas Mettenleiter, Christiane Manthey, Isabel Kling

Weitere Artikel