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WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Mit einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus, beides für fünf Jahre zur Bewährung, hat das Landgericht Freiburg am Dienstag die Taten eines jungen Weilers geahndet. Der 23-Jährige, der wegen einer Persönlichkeitsstörung in ...