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Stuttgarter Verwaltungsgericht

Urteil: Rundfunkgebühren sind zulässig

Der Rundfunkbeitrag ist unbeliebt wie kaum eine andere Gebühr - aber verfassungsrechtlich in Ordnung. Das bestätigte nun das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Geklagt hatten ein Behinderter und eine Frau, die nur ein Radio besitzt.  

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Egal wie alt Fernseher, Radio und Co. ...ebühren müssen für sie gezahlt werden.  | Foto: Ingo Schneider
Egal wie alt Fernseher, Radio und Co. auch sein mögen – Gebühren müssen für sie gezahlt werden. Foto: Ingo Schneider
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Kammer sehe weder ...

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