Stuttgarter Verwaltungsgericht
Urteil: Rundfunkgebühren sind zulässig
Der Rundfunkbeitrag ist unbeliebt wie kaum eine andere Gebühr - aber verfassungsrechtlich in Ordnung. Das bestätigte nun das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Geklagt hatten ein Behinderter und eine Frau, die nur ein Radio besitzt.
dpa
Mo, 13. Okt 2014, 12:38 Uhr
Südwest
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