Account/Login

Ehemaliges Reichswaisenhaus

Uffelmann: Ohne Investor kein Erhalt

Um die historischen Gebäude am Altvater zu erhalten, ist ein privater Investor notwendig. So sieht es zumindest der Eigentümer, der Verein Erstes Deutsches Reichswaisenhaus.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wird das Areal um das ehemalige Reichswaisenhaus für Wohnbebauung genutzt?  | Foto: Christoph Breithaupt
Wird das Areal um das ehemalige Reichswaisenhaus für Wohnbebauung genutzt? Foto: Christoph Breithaupt

In der Diskussion über die Entwicklung des Areals rund ums ehemalige Reichswaisenhaus hat sich jetzt erstmals der Verein Erstes Deutsches Reichswaisenhaus als Eigentümer zu Wort gemeldet. Jörg Uffelmann, der Vorsitzende des Trägervereins, verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass der Erhalt der Denkmalsbauten unter Beachtung aller Auflagen nur von einem privaten Investor geleistet werden kann. Um dies finanzieren zu können, müsse für ihn das Gelände als "sorgsam entwickeltes Wohngebiet" zur Verfügung stehen.

Uffelmann äußert Verständnis für die Anlieger, deren erklärtes Ziel es ist, die Wohnbebauung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu verhindern: "Es ist das gute und in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verbriefte Recht aller Bürger einer Kommune, so auch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel