Politische Bildung
U-18-Wahl: Auch Kinder dürfen Kreuzchen machen
Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind, dürfen zwar nicht den Bundestag wählen – ihre Meinung können sie aber trotzdem deutlich machen. Am 15. September findet die "U-18-Wahl" statt.
So, 10. Sep 2017, 0:00 Uhr
Deutschland
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
61,5 Millionen Wahlberechtigte dürfen am 24. September den Bundestag wählen. Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind, gehören nicht dazu. Aber auch sie können ihre Meinung mit einem Kreuz auf einem Stimmzettel deutlich machen: bei der bundesweiten "U-18-Wahl" am 15. September.
"Es ist ein Projekt der politischen Bildung", erklärt Anne Bergfeld, die als Projektreferentin beim Deutschen Bundesjugendring die Wahl koordiniert. Seit 1996 werden, getragen von mehreren Verbänden, jeweils neun Tage vor Landtags-, Bundestags- und Europawahlen U-18-Wahlen abgehalten. Sie sollen Jugendliche anregen, sich mit politischen ...