Account/Login

Baden-Württemberg

Trotz Dopingaffäre: Sportmediziner dürfen weiter als Ärzte arbeiten

Strafrechtlich relevantes Doping ist den Freiburger Sportmedizinern Lothar Heinrich und Andreas Schmid nicht nachzuweisen. Nun stellt sich heraus: Auch um ihre Berufserlaubnis als Arzt müssen die beiden nicht fürchten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Lothar Heinrich (links) und Andreas Sc...srechtlichen Konsequenzen zu fürchten.  | Foto: dpa
Lothar Heinrich (links) und Andreas Schmid haben keine berufsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Foto: dpa
Weder das Regierungspräsidium noch die Ärztekammer sind bisher gegen die beiden geständigen Mediziner aktiv geworden. Hingegen prüft das Justizministerium des Landes, ob als Konsequenz die Gesetzgebung angepasst werden sollte.
Unerlaubter Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Abgabe von Dopingmitteln an Sportler: Für das Verwaltungsgericht Regensburg war die Sache 2010 klar, der Mann ist seines Berufes ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel